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Über uns

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Ein gutes Leben für unsere Kinder

Unsere Vision ist es, dass es möglichst vielen Kindern und Jugendlichen in Deutschland gut geht - unabhängig von körperlichen oder seelischen Einschränkungen oder ungünstigen sozialen Verhältnissen. 
Deshalb wollen wir gemeinnützige Vereine und Organisationen darin unterstützen, an dieser Vision mitzuwirken.

Speziell unterstützen wir:

  • Projekte, die der Gesundheit von Kindern dienen, so zusätzliche Einrichtungen und Angebote an Kinderkrankenhäusern, aber auch Forschungsprojekte zu neuen Medikamenten bzw    Therapien, soweit sie gemeinnützig sind.
  • Projekte und Einrichtungen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen.
  • Projekte und Einrichtungen, die im weitesten Sinne Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen fördern, soweit sie gemeinnützig sind.

Hier der Auszug aus unserer Satzung zum Stiftungszweck:

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und der Volks- und Berufsbildung sowie von Wissenschaft und Forschung.
Insbesondere wird dieser Zweck verwirklicht durch die Förderung von Ausbildung, Gesundheit und Schutz für Kinder in Deutschland.
Zweck der Stiftung ist weiterhin die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieser gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie die finanzielle Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts bei der Verwirklichung von gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Entstehung

Die Stiftung wurde errichtet durch Frau Ingrid Pöppelau am 17. Dezember 2011 und am 19. Dezember 2011 von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg anerkannt.

In ihrem Testament hatte die Stifterin die Johannes Ch. E. Blunk Stiftung als ihre alleinige Erbin eingesetzt, so dass die Stiftung bis zum Tod der Stifterin als „Vorratsstiftung“ diente mit einem Stiftungskapital von zuletzt EUR 300.000.

Frau Ingrid Pöppelau verstarb am 26. November 2024, zwei Tage vor ihrem 96. Geburtstag in einer Seniorenresidenz in Hamburg. Das Nachlassgericht Hamburg-Barmbek bestätigte mit Schreiben vom 30. Juli 2025 den Abschluss des Testamentsverfahrens, so dass die Stiftung nunmehr über ein Stiftungskapital in beträchtlicher Höhe, im Wesentlichen in Form von Immobilien, verfügt, dessen Erträge für die Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung stehen.

Die Gründerin

Ingrid Pöppelau hatte leider keine eigenen Kinder. Aber Kinder auf ihrem Weg zu einem guten Leben zu unterstützen, war ihr eine Herzensangelegenheit.

Als sie von ihrem Vater, einem Bauunternehmer, ein großes Vermögen erbte, beschloss sie, dieses zu diesem Zweck zu verwenden. 

Sie gründete also diese Stiftung und gab ihr den Namen ihres Vaters: 

Johannes Ch. E. Blunk Stiftung.